Gemeindewahlkommission

Gemeindewahlkommission

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Der Art. 10 des Gesetzes Nr. 270 vom 21.12.2005 bestimmt, dass der Gemeinderat aus seinen Reihen die Gemeindewahlkommission wählt.

Die Kommission setzt sich in Gemeinden, in welchen dem Gemeinderat bis zu fünfzig Räte zugeteilt sind, aus dem Bürgermeister, der den Vorsitz führt, und aus drei effektiven und drei Ersatzmitgliedern, zusammen (Art. 12, Absatz 2 des D.P.R. Nr. 223/1967).

Mit Gemeinderatsbeschluss Nr. 32 vom 30.06.2015 wurde die Gemeindewahlkommission für den Zeitraum 2015 - 2020 ernannt.

 

Art der Organisation

Kommission

Verantwortlich

Klaus Rainer

Vorsitzender

Mitglieder

Curti Covi

Gemeinderat

Marco Dapoz

Gemeinderat

Michaela Schäfer

Gemeinderätin

Rosmarie Burgmann

Gemeinderätin

Gabriel Zingerle

Gemeinderat

Orte

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 19.02.2024, 17:22 Uhr