Der Art. 3 des L.G. vom 18.12.2002, Nr. 15 bestimmt, dass in jeder Gemeinde eine Gemeindeleitstelle für den Zivilschutz errichtet wird.
Die Mitglieder der Gemeindeleitstelle werden vom Gemeinderat ernannt und haben die Aufgabe, den Bürgermeister in der Vorhersage, in der Vorbeugung und in der Durchführung der im Katastrophenfall zu ergreifenden Maßnahmen zu unterstützen.
Mitglieder der Leitstelle sind (Beschluss des Gemeinderates n. 35/25 vom 16.07.2025):
- der/die Bürgermeister/in, der/die den Vorsitz führt;
- dem Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Innichen;
- ein Vertreter der Forstorgane.