Das Amt ist zuständig für:
- Meldeamt
- Standesamt
- Wahlamt
- Militäramt
- Toponomastik
- Andere bereichsspezifische Maßnahmen
Das Meldeamt führt das Bevölkerungsregister, stellt die dazugehörenden Bescheinigungen aus und ist zuständig für die Wohnsitzerklärungen und -verlegungen. Weitere Zuständigkeiten des Meldeamtes: Beglaubigungen und Eigenerklärungen, Ausstellung von Elektronischen Identitätskarten, Aktivierung der Bürgerkarte, Führung des AIRE-Registers und Abwanderung ins Ausland, Einwanderung und Eintragung von EU-Bürgern und Nicht-EU-Bürgern, Hausnummernzuteilung.
Das Standesamt registriert die Eheschließungen, Trennungen und Scheidungen, eingetragene Partnerschaften und Lebensgemeinschaften, Geburten und Todesfälle, Staatsbürgerschaftsangelegenheiten und führt die entsprechenden Register und stellt die entsprechender Bescheinigungen aus.