Dieses Dokument ist ein Antrag auf Zuweisung von Gästebetten gemäß Artikel 7 des Dekrets des Landeshauptmanns vom 26. September 2022, Nr. 25.
Der Antragsteller muss persönliche Daten, Steuernummer und Informationen zur Immobilie angeben, in der die Gästebetten zugewiesen werden sollen.
Der Antrag erfordert auch die Angabe von Vorzugskriterien und die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen gemäß der EU-Verordnung 679/2016.