Organisationen können die Turnhalle oder Sportanlage für verschiedene Aktivitäten beantragen – je nach Art der Tätigkeit gelten bestimmte Vorrangregeln.
Man muss angeben, ob die Tätigkeit mit oder ohne Gewinn erfolgt und ob eine Haftpflichtversicherung besteht.
Es gelten klare Nutzungsregeln, z. B. zur Sauberkeit, Haftung bei Schäden und Einhaltung der Zeiten – bei Verstößen kann die Genehmigung entzogen werden.