Kindergarten

Im Einzugsgebiet der Gemeinde Innichen gibt es 2 Kindergärten: Kindergarten Innichen - Freisinger Straße...

Veröffentlichungsdatum:

12.10.2022

Lesedauer

2 Minuten

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Beschreibung

Im Einzugsgebiet der Gemeinde Innichen gibt es 2 Kindergärten:

Kindergarten Innichen - Freisinger Straße 15:
3 deutsche Sektionen (Tel. +39 0474 913 436) und
1 italienische Sektion (Tel. +39 0474 914 082)

Vertreter der Gemeinde: 
Frau Rienzner Rosa Maria im Beirat des deutschen Kindergartens Innichen
Herr Dapoz Marco im Beirat des italienischen Kindergartens Innichen 

Leiterinnen im Schuljahr 2025/2026 sind:
Frau Lena Pörnbacher für den deutschen Kindergarten
Frau Francesca Pappalardo für den italienischen Kindergarten.

Kindergarten Winnebach - Sankt-Silvester-Straße 17:
1 deutsche Sektion (Tel. +39 0474 966 645)

Leiterin im Schuljahr 2025/2026 ist:
Frau Katja Nocker und Maria Kugler 

Die Einschreibungen erfolgen ab Jänner 2021 für die kommenden Jahre ausschließlich online über den Speed-Account. Die Termine für die Einschreibung werden in den Kindergärten und im Gemeindeblatt "Der Innichner" bekanntgegeben.

Begründete Abmeldungen vom Kindergarten können mittels eigenem Formblatt vorgenommen werden.

Gebühren

Die Monatsgebühr für das Schuljahr 2025/2026 wurde mit Gemeindeausschussbeschluss Nr. 379/25 vom 21.08.2025 festgelegt und beträgt:

€    78,50 für ein Kind und
€ 120,50 für zwei Kinder derselben Familie

Im Monat Juni ist die Gebühr reduziert. Die Berechnung erfolgt zweimal jährlich, innerhalb November und innerhalb Ende des Kindergartenjahres. Die Rechnungen werden über das Zahlungssystem PagpPA auf den Erziehungsberechtigten ausgestellt und zugeschickt. Bei Abwesenheit wegen Krankheit oder aus familiären Gründen, wenn diese zwei Wochen und mehr andauert, wird der Besucher gegen vorherige Vorlage eines Antrages und des ärztlichen Zeugnisses von der Entrichtung der Gebühr (für den Zeitraum der Abwesenheit bzw. der Krankheit) befreit.

Kinder vom Innich-, Vierschach- und Winnebachberg, die mindestens 2 km vom Sitz des Kindergartens entfernt wohnen, haben Anspruch auf eine monatliche Reduzierung von € 22,00 für ein Kind und € 34,00 für zwei Kinder.

Familien, die nicht in der Gemeinde ansässig sind, deren Kinder einen der örtlichen Kindergärten besuchen, sind neben der Zahlung der festgelegten Monatsgebühr zur Rückerstattung jener Einheitskosten verpflichtet, die sich mit wachsender Kinderanzahl erhöhen; von dieser Regelung ausgenommen sind Kinder, deren Herkunftsgemeinde mit der Gemeinde Innichen eine Vereinbarung zur Übernahme der Mehrkosten abgeschlossen hat bzw. abschließt.

Beförderungsdienst

Der Beförderungsdienst der Kinder in den Kindergarten von Innichen wurde auch im heurigen Schuljahr aufrechterhalten. Mit Beschluss des Gemeindeausschusses Nr. 322/24 vom 24.07.2025 wurde ein Verkehrsdienst für die Beförderung der Kinder aus Vierschach zum Kindergarten von Winnebach während des Schuljahres 2025/26 eingerichtet. Mit dem Transport wurde Taxi Burgmann Artur beauftragt.

Es sind die Richtlinien für die Schülerverkehrsdienste für Kindergartenkinder laut Beschluss der Landesregierung Nr. 648 vom 13.07.2017 einzuhalten, wo es im Art. 13 Abs. 1 heißt:

Die Gemeinden können bei Bedarf Verkehrsdienste für Kindergartenkinder, für die von den Antragstellern ein Begleitdienst gewährleistet und finanziert sein muss, einrichten. Der entsprechende Antrag muss von den Eltern oder den anderen gesetzlichen Vertretern der Kinder bei der zuständigen Gemeinde mit folgenden Angaben eingereicht werden:

a) Begründung der Notwendigkeit des beantragten Verkehrsdienstes,
 b) Entfernung zwischen Wohnort und Kindergarten und
 c) Person/en, welche mit dem Begleitdienst beauftragt wird/werden.

Formulare

Kontakt

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 26.08.2025, 10:10 Uhr

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