Neuigkeiten betreffend den Pendlerparkplatz Ost

Ab 13.02.2023 können neben den Pendlern mit Arbeitssitz in Innichen auch Bürger mit meldeamtlichem Wohnsitz...

Veröffentlichungsdatum:

13.02.2023

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Parkplatz

Ab 13.02.2023 können neben den Pendlern mit Arbeitssitz in Innichen auch Bürger mit meldeamtlichem Wohnsitz in der Gemeinde Innichen (max. 1 Interessensbekundung pro Familie) und Vereine mit Rechtssitz in Innichen (für ihre Vereinsbusse) eine Interessensbekundung für den Pendlerparkplatz Ost abgeben. Das Antragsformular befindet sich unter dem Punkt Bürgerservice - Formulare.

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Zuletzt aktualisiert: 03.01.2024, 10:42 Uhr

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