Kommission für Unbewohnbarkeitserklärungen

Die Kommission für die Erklärung der Unbewohnbarkeit von Gebäuden ist ein von der Gemeinde eingesetztes Gremium gemäß den Bestimmungen des Landesgesetzes Nr. 13/1998 (Wohnbauförderung).

Kategorien

Beschreibung

Der Art. 130, Abs. 1 des L.G. vom 17. Dezember 1998, Nr. 13 (Wohnbauförderungsgesetz) sieht die Bildung einer Kommission für die Unbewohnbarkeitserklärungen vor.

Die Kommission ist mit Gemeinderatsbeschluss Nr. 42/25 vom 16.07.2025 ernannt worden.

Sie besteht aus:

  • einem Vertreter der Sanitätseinheit, welcher dem gebietsmäßig zuständigen Dienstleistungsbereich für Hygiene und öffentliche Gesundheit angehört;
  • einem Techniker der Gemeinde - sofern ein solcher vorhanden ist - oder einem solchen des Wohnbauinstitutes;

Art der Organisation

Kommissionen

Mitglieder

Karl Mayr

Vertreter der Sanitätseinheit

Dr.in Livia Borsoi

Vertreterin der Sanitätseinheit (Ersatzmitglied)

Hannes Furtschegger

Geometer mit Berufsbefähigung - Leiter der Organisationseinheit

Mirko Santi

Techniker des Wohnbauinstitutes (Ersatzmitglied)

Orte

Kontakt

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 04.08.2025, 10:21 Uhr