Nationaler Kenncode der Beherbergungsstrukturen (CIN) – Erhalt der Kennnummern und Aufgaben der Gemeinden

Das Dokument erklärt die Vergabe und Verwaltung des nationalen Identifikationscodes (CIN) für touristische Vermietungen und Beherbergungsbetriebe in Südtirol.

Veröffentlichungsdatum

23.09.2024

Beschreibung

Alle Anbieter von touristischen Unterkünften – wie Hotels, Ferienwohnungen oder Kurzzeitvermietungen – müssen einen CIN beantragen, um ihre Unterkunft offiziell zu registrieren.

Der CIN wird über ein Onlineportal des Tourismusministeriums vergeben, wobei die Anbieter ihre Daten bestätigen oder korrigieren müssen.

Die Gemeinden helfen bei der Prüfung und Weiterleitung der Daten, und bei Problemen muss der Anbieter direkt mit der Gemeinde Kontakt aufnehmen.

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Veröffentlichungsdatum

23.09.2024

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Zuletzt aktualisiert: 06.08.2025, 12:11 Uhr

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