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Regelung zur Vergabe von Baugrundstücken in Gewerbegebieten und Sondernutzungszonen in Innichen.
30.06.2003
Die Gemeinde Innichen vergibt Baugrundstücke in Gewerbegebieten nach klaren Kriterien, die in einer Rangordnung bewertet werden.
Es gibt Vorrang- und Vorzugskriterien, wobei Vorrangkriterien wie gesetzliche Vorgaben oder Zwangsräumungen höher gewichtet werden.
Bewerbungen müssen fristgerecht eingereicht und vollständig dokumentiert sein, falsche Angaben führen zu einem Ausschluss für fünf Jahre.
Zuletzt aktualisiert: 11.08.2025, 16:56 Uhr