Menschen, die wegen Corona-Maßnahmen in Südtirol übernachten mussten – z. B. Gesundheitspersonal oder Bauarbeiter für wichtige Dienste – mussten keine Aufenthaltsabgabe zahlen.
Die Befreiung galt nur für Aufenthalte, die direkt mit der Bekämpfung der Pandemie zu tun hatten, nicht für normale Arbeit oder Urlaub.
Touristen und Feriengäste mussten die Abgabe weiterhin zahlen.