Steueramt

Das Gemeindesteueramt ist zuständig für die Festlegung der Tarife und die Einhebung der Gemeindesteuern und -gebühren.

  • Wasser- und Abwassergebühr
  • Müllgebühr
  • Aufenthaltsabgabe
  • Gemeindeaufenthaltsabgabe (Ortstaxe)
  • GIS-Gemeindeimmobiliensteuer
  • IMU-Gemeindesteuer und ICI-Gemeindesteuern auf Immobilien
  • Vermögensgebühr für Konzessionen, Ermächtigungen oder Werbemaßnahmen

Zuständigkeiten

Das Gemeindesteueramt ist zuständig für die Festlegung der Tarife und die Einhebung der Gemeindesteuern und -gebühren.

  • Wasser- und Abwassergebühr
  • Müllgebühr
  • Aufenthaltsabgabe
  • Gemeindeaufenthaltsabgabe (Ortstaxe)
  • GIS-Gemeindeimmobiliensteuer
  • IMU-Gemeindesteuer und ICI-Gemeindesteuern auf Immobilien
  • Vermögensgebühr für Konzessionen, Ermächtigungen oder Werbemaßnahmen

Art der Organisation

Abteilung

Verwaltungsbereich

Gemeindesekretär

Verwaltungsbereich

Lageplan

Pflegplatz 2, 39038 Innichen
Raum: 1. Stock, Büro 1.02

Verantwortlich

Carmen Baur

Leiterin der Organisationseinheit

Mitarbeiter

Orte

Gemeinde Innichen

Pflegplatz 2, 39038 Innichen

Kontakt

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 27.09.2024, 14:23 Uhr