Abgabe Gesuche Eintrag in das Verzeichnis der Vereine der Gemeinde Innichen im Monat August jeden Jahres

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Beschreibung

Art. 37, Absatz 1 der Gemeindesatzung

Im Monat August jeden Jahres (01. - 31.) kann um die Aufnahme in das Verzeichnis der förderungswürdigen Vereine angesucht werden. 

Datum und Uhrzeit

05
Aug
19
Aug

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 04.02.2025, 16:40 Uhr