Eine Person stellt bei der Gemeindeverwaltung Innichen einen Antrag zur Überprüfung der Wohnverhältnisse, um eine Unbewohnbarkeitserklärung für eine bestimmte Wohnung zu erhalten.
Der Antrag muss persönliche Daten enthalten und mit zwei Stempelmarken sowie einer Zahlungsbestätigung über 50 € eingereicht werden.
Informationen zum Datenschutz gemäß EU-Verordnung sind online oder im Rathaus einsehbar.