Zuweisung von Flächen für den geförderten Wohnbau

Regelung zur Vergabe von Grundstücken für den geförderten Wohnbau in Innichen.

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Veröffentlichungsdatum

14.11.2005

Beschreibung

Die Gemeinde Innichen vergibt Grundstücke für den geförderten Wohnbau an berechtigte Personen, Genossenschaften und Organisationen nach einem Punktesystem.

Bewerber müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen, wie Wohnsitz in der Gemeinde, kein Besitz geeigneter Immobilien und ein Mindestmaß an Bedürftigkeit.

Die Vergabe erfolgt jährlich im Juli, und die Rangordnung wird nach Prüfung der Unterlagen und eventuellen Einsprüchen endgültig festgelegt.

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Veröffentlichungsdatum

14.11.2005

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Zuletzt aktualisiert: 11.08.2025, 16:58 Uhr

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