Vorgangsweise der Gemeinde bei Todesfällen

Gemeindeverordnung zur Teilnahme an Beerdigungen bei Todesfällen.

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Veröffentlichungsdatum

16.02.1995

Beschreibung

Das Dokument regelt, wie die Gemeinde Innichen bei Todesfällen von bestimmten Personen handelt.

Es beschreibt, wer bei Beerdigungen teilnimmt, ob eine Anzeige geschaltet wird und ob Spenden oder Kränze gemacht werden.

Die Regelungen gelten für Bürgermeister, Gemeinderäte, Gemeindebedienstete und Ehrenbürger sowie deren Familien.

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Veröffentlichungsdatum

16.02.1995

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Zuletzt aktualisiert: 11.08.2025, 16:17 Uhr

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Antrag

Schriftliche Anträge, die von einer Privatperson an eine öffentliche Verwaltung gerichtet werden und...

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Dokumente, wie z.B. Bilanzen, Programm der öffentlichen Arbeiten, usw.

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Formulare, der Ämter der öffentlichen Verwaltungen. Informationen über die Verarbeitung der personenbezogenen...

Müll

Materialsammlungen zum Thema Müll in der Gemeinde Innichen

Rechtsakt

Rechtsakte, wie z.B. Gesetze, Dekrete, Verordnungen, usw.

Unterstützendes (technisches) Dokument

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