Einführung von Zentrumsparkplätzen "Rote Zone" für Ermächtigte in der Attostraße und in der Freisinger Straße - Anordnung

Die Gemeinde Innichen führt eine „Rote Zone“ mit zeitlich begrenzten Parkplätzen für Berechtigte in der Attostraße und Freisinger Straße ein, um den Verkehr im Zentrum zu regulieren.

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Beschreibung

In der Attostraße und Freisinger Straße dürfen nur noch berechtigte Personen mit Parkscheibe für 90 bzw. 180 Minuten parken – in der Hochsaison gilt teilweise ein komplettes Parkverbot.

Bewohner bestimmter Ortsteile (z. B. Innichberg, Vierschach, Winnebach) können kostenlos einen Parkausweis beantragen, der drei Jahre gültig ist.

Ziel ist es, den Parksuchverkehr zu reduzieren, die Fußgängerzone zu schützen und die Parkplätze im Zentrum besser zu verwalten.

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Zeitraum

Veröffentlichungsdatum

30.07.2020

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Zuletzt aktualisiert: 25.07.2025, 09:57 Uhr

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Antrag

Schriftliche Anträge, die von einer Privatperson an eine öffentliche Verwaltung gerichtet werden und...

Dokument Politische Aktivitäten

Dokumente, wie z.B. Tagesordnungen, Anfragen, Anträge usw.

Dokument über die internen Arbeitsweisen

Dokumente, in Bezug auf die interne Arbeitsweise der Körperschaft, wie z.B. die Ämterordnung, interne...

Dokument zur Programmierung und Berichterstattung

Dokumente, wie z.B. Bilanzen, Programm der öffentlichen Arbeiten, usw.

Formulare

Formulare, der Ämter der öffentlichen Verwaltungen. Informationen über die Verarbeitung der personenbezogenen...

Müll

Materialsammlungen zum Thema Müll in der Gemeinde Innichen

Rechtsakt

Rechtsakte, wie z.B. Gesetze, Dekrete, Verordnungen, usw.

Unterstützendes (technisches) Dokument

Dokumente, wie z.B. Präsentationen, technische Berichte, Leitlinien, allgemeine Veröffentlichungen