Durchführungsverordnung der Gemeindeaufenthaltsabgabe

Diese Verordnung der Gemeinde Innichen regelt die Einführung und Anwendung der Gemeindeaufenthaltsabgabe (Ortstaxe) ab dem 1. Januar 2025.

Themen
Kategorien

Beschreibung

Gäste, die in Hotels, Ferienwohnungen oder anderen Unterkünften in Innichen übernachten, müssen eine Ortstaxe zahlen – je nach Unterkunft zwischen 3,00 € und 4,00 € pro Nacht.

Die Unterkunftsbetriebe müssen die Steuer einheben, monatlich melden und an die Gemeinde überweisen.

Es gibt Ausnahmen (z. B. für Kinder unter 14 Jahren oder bei Naturkatastrophen), und bei Verstößen drohen Geldstrafen bis zu 600 €.

Datei

Kontakt

Dateiformat

application/pdf

Lizenz

Offene Lizenz

Zeitraum

Veröffentlichungsdatum

03.01.2024

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 20.10.2025, 13:38 Uhr

Kategorien

Antrag

Schriftliche Anträge, die von einer Privatperson an eine öffentliche Verwaltung gerichtet werden und...

Dokument Politische Aktivitäten

Dokumente, wie z.B. Tagesordnungen, Anfragen, Anträge usw.

Dokument über die internen Arbeitsweisen

Dokumente, in Bezug auf die interne Arbeitsweise der Körperschaft, wie z.B. die Ämterordnung, interne...

Dokument zur Programmierung und Berichterstattung

Dokumente, wie z.B. Bilanzen, Programm der öffentlichen Arbeiten, usw.

Formulare

Formulare, der Ämter der öffentlichen Verwaltungen. Informationen über die Verarbeitung der personenbezogenen...

Müll

Materialsammlungen zum Thema Müll in der Gemeinde Innichen

Rechtsakt

Rechtsakte, wie z.B. Gesetze, Dekrete, Verordnungen, usw.

Unterstützendes (technisches) Dokument

Dokumente, wie z.B. Präsentationen, technische Berichte, Leitlinien, allgemeine Veröffentlichungen