Beschluss der Landesregierung vom 14. Februar 2017, Nr. 166: Genehmigung der Kriterien für die Berechnung der Tarife für den Dienst der Abteilung und Klärung der Abwässer

Genehmigung der Kriterien für die Berechnung der Tarife für den Dienst der Ableitung und Klärung der Abwässer.

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Die Landesregierung genehmigt die Kriterien für die Berechnung der Tarife für die Ableitung und Klärung von Abwässern.

Diese Kriterien decken die Betriebskosten, Amortisationskosten und spezifische Kosten für industrielle Abwässer ab.

Die neuen Regelungen gelten ab 2017 und beinhalten detaillierte Berechnungsformeln und spezifische Tarife für verschiedene Abwassertypen.

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03.01.2024

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Zuletzt aktualisiert: 24.07.2025, 09:54 Uhr

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