Benützung gemeindeeigener Strukturen

Diese Verordnung regelt die Nutzung von gemeindeeigenen Strukturen in Innichen.

Kategorien
Veröffentlichungsdatum

07.06.2017

Beschreibung

Die Verordnung beschreibt, wie man gemeindeeigene Gebäude in Innichen nutzen darf, außer das Josef-Resch-Haus und Schulgebäude.

Es gibt Regeln für die Antragstellung, Gebühren, Haftung und Prioritäten bei der Nutzung.

Die Verordnung legt fest, dass gemeinnützige Aktivitäten Vorrang haben und dass Nutzer für Schäden haften.

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Zeitraum

Veröffentlichungsdatum

07.06.2017

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 24.07.2025, 09:48 Uhr

Kategorien

Antrag

Schriftliche Anträge, die von einer Privatperson an eine öffentliche Verwaltung gerichtet werden und...

Dokument Politische Aktivitäten

Dokumente, wie z.B. Tagesordnungen, Anfragen, Anträge usw.

Dokument über die internen Arbeitsweisen

Dokumente, in Bezug auf die interne Arbeitsweise der Körperschaft, wie z.B. die Ämterordnung, interne...

Dokument zur Programmierung und Berichterstattung

Dokumente, wie z.B. Bilanzen, Programm der öffentlichen Arbeiten, usw.

Formulare

Formulare, der Ämter der öffentlichen Verwaltungen. Informationen über die Verarbeitung der personenbezogenen...

Müll

Materialsammlungen zum Thema Müll in der Gemeinde Innichen

Rechtsakt

Rechtsakte, wie z.B. Gesetze, Dekrete, Verordnungen, usw.

Unterstützendes (technisches) Dokument

Dokumente, wie z.B. Präsentationen, technische Berichte, Leitlinien, allgemeine Veröffentlichungen