Beglaubigung von Dokumenten für öffentliche Ämter - Art. 19 (Eigenerklärung)

Das Dokument ist eine Ersatzerklärung des Notorietätsaktes gemäß Art. 19 des D.P.R. vom 28.12.2000, Nr. 445.

Kategorien

Beschreibung

Der Antragsteller erklärt unter eigener Verantwortung, dass die beigefügten Dokumente in Form von einfachen Kopien mit den Originalen übereinstimmen, die in seinem/ihrem Besitz sind.

Diese Erklärung wird öffentlichen Verwaltungen vorgelegt und ist von der Stempelsteuer befreit.

Die Unterschrift des Antragstellers muss nicht beglaubigt werden, es sei denn, sie wird zusammen mit einer Kopie eines Personalausweises eingereicht.

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Dateiformat

application/pdf

Lizenz

Offene Lizenz

Zeitraum

Veröffentlichungsdatum

03.01.2024

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 24.07.2025, 09:11 Uhr

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Antrag

Schriftliche Anträge, die von einer Privatperson an eine öffentliche Verwaltung gerichtet werden und...

Dokument Politische Aktivitäten

Dokumente, wie z.B. Tagesordnungen, Anfragen, Anträge usw.

Dokument über die internen Arbeitsweisen

Dokumente, in Bezug auf die interne Arbeitsweise der Körperschaft, wie z.B. die Ämterordnung, interne...

Dokument zur Programmierung und Berichterstattung

Dokumente, wie z.B. Bilanzen, Programm der öffentlichen Arbeiten, usw.

Formulare

Formulare, der Ämter der öffentlichen Verwaltungen. Informationen über die Verarbeitung der personenbezogenen...

Müll

Materialsammlungen zum Thema Müll in der Gemeinde Innichen

Rechtsakt

Rechtsakte, wie z.B. Gesetze, Dekrete, Verordnungen, usw.

Unterstützendes (technisches) Dokument

Dokumente, wie z.B. Präsentationen, technische Berichte, Leitlinien, allgemeine Veröffentlichungen