Die Gemeinde Innichen legt fest, wie viel Steuer für verschiedene Arten von Immobilien zu zahlen ist, z. B. Hauptwohnungen, vermietete Wohnungen oder landwirtschaftlich genutzte Gebäude.
Es gibt Steuervergünstigungen für bestimmte Gruppen wie Familien mit behinderten Angehörigen, Senioren, gemeinnützige Organisationen oder Personen mit Pflegeverpflichtungen.
Für besondere Fälle wie historische Gebäude oder unbewohnbare Immobilien gelten reduzierte Steuersätze oder Befreiungen.