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Jeder Private kann beim Sekretariat der Gemeinde einen begründeten Antrag für Einsichtnahme in Verwaltungsakten...
13.10.2022
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Jeder Private kann beim Sekretariat der Gemeinde einen begründeten Antrag für Einsichtnahme in Verwaltungsakten bzw. Ausstellung von Kopien derselben einreichen.
Nicht begründete Anträge, Anträge die allgemein gehalten sind und den/die angeforderten Akt/en nicht genau bezeichnen und Anträge, in denen die Angabe des Interesses fehlt, brauchen nicht erledigt zu werden.
Gebühr für Fotokopien:
Zuletzt aktualisiert: 19.02.2025, 16:46 Uhr