Lehrerwohnungen

Die Ansuchen für das kommende Schuljahr 2024/2025 müssen 14 Tage vor Unterrichtsbeginn eingereicht werden.

Veröffentlichungsdatum:

12.10.2022

Lesedauer

2 Minuten

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Beschreibung

Im Gebäude der Grundschule Innichen sind im Zuge der Sanierung und Erweiterung im Dachgeschoss fünf Lehrerwohnungen errichtet worden.

Wichtig

Die Ansuchen für das kommende Schuljahr 2024/2025 müssen 14 Tage vor Unterrichtsbeginn eingereicht werden,

Termin für die Erstellung der ersten Rangliste ist der 22. August 2024

Eventuelle weitere verfügbare Wohnungen werden auch im Laufe des Schuljahres vergeben.
Aktuell ist die Wohnung Nr. 1, 2, 4 und 5 verfügbar.

 

Hinweise

Wohnungen 

Wohnung Nr. 1        27,55 m²
Wohnung Nr. 2        24,73 m²
Wohnung Nr. 3        35,51 m²
Wohnung Nr. 4        49,47 m²
Wohnung Nr. 5        33,40 m²

Mit Beschluss des Gemeindeausschusses Nr. 313 vom 29.10.2007 wurden die Kriterien für die Zuweisung der Lehrerwohnungen neu festgelegt, wobei der Gemeindeausschussbeschluss Nr. 297/99 vom 13.09.1999 abgeändert wurde.

Kategorien 

1. Kategorie Lehrer der Grundschulen von Innichen, Vierschach und Winnebach
2. Kategorie Lehrer der Mittelschule von Innichen
3. Kategorie Lehrer der Kindergärten von Innichen und Winnebach
4. Kategorie Lehrer der Wirtschaftsfachoberschule Innichen und der Musikschulen
5. Kategorie andere

Gebühren

A: Anwendung des konventionierten Mietzinses, zuzüglich 20 % für die Einrichtung und 10% für die Betriebskosten (mit Ausnahme der Müllabfuhrgebühr, und der Stromlieferung, für welche der Mieter auf eigene Kosten und auf seinen Namen einen eigenen Anschluss zu beantragen hat).

B: Vertragsspesen Kaution Pauschale Endreinigung Voraussetzungen Innerhalb der einzelnen Kategorien hat Vorrang, wer:

a) weiter entfernt von der Gemeinde Innichen wohnt (meldeamtlicher Wohnsitz)
b) in der Stammrolle ist.

  • Keinen Anspruch auf eine Wohnung haben Personen, die ihren meldeamtlichen Wohnsitz in einer Gemeinde haben, die weniger als 35 km von Innichen entfernt liegt, außer es sind noch Wohnungen frei.
  • Die Anträge um Zuweisung einer Wohnung müssen spätestens 14 Tage vor dem 1. Schultag im Protokollamt der Gemeinde eingereicht werden.  Die nach diesem Datum eingelangten Anträge finden keine Berücksichtigung, außer es sind noch Wohnungen frei.
           

Unterlagen

  1. - Ansuchen (mit Stempelmarke zu 16,00 Euro)
  2. - Kopie des Personalausweises
  3. - Einzahlung Vertragsgebühren
  4. - Unterzeichnung Konzessionsabkommen

Formulare

Kontakt

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 06.02.2025, 15:30 Uhr

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