Handel auf öffentlichen Flächen/Märkte - Information

Handel auf öffentlichen Flächen/Märkte - Information

Veröffentlichungsdatum:

12.10.2022

Lesedauer

1 Minute

Kategorien

siehe Dienst im Bürgernetz 

Unter Handel auf öffentlichen Flächen bzw. Wanderhandel versteht man den Einzelhandel mit Waren und/oder die Verabreichung von Speisen und Getränken auf öffentlichen und privatem, der Gemeinde zur Verfügung stehendem Grund.

Der Handel auf öffentlichen Flächen ohne festen Standplatz ist für maximal eine Stunde am selben Ort erlaubt, anschließend muss mindestens 1.000 Meter weiter gezogen werden. In der Gemeinde Innichen ist der Wanderhandel überall dort verboten, wo dieser ein Verkehrshindernis darstellt. 

Mit Datum 01.01.2014 ist jede diesbezügliche Meldung über den Einheitsschalter - SUAP zu übermitteln (elektronisch).

Darunter fallen:

  • Beginn, Ausübung, Beendigung der Tätigkeit
  • Mitteilung des Verzichts auf die Standplatzkonzession
  • Meldung von Abwesenheiten am Markt
  • Nachfolge in der Tätigkeit des Handels auf öffentlichen Flächen mit Standplatzkonzession oder in Form von Wanderhandel
  • Änderung des Warensektors
  • Antrag um Erneuerung/Änderung der Standplatzkonzession
  • Ernennung und/oder Änderung des Geschäftsführers
  • Umwandlung der ex-Genehmigung Typ B des Landes in eine ZMT
  • Änderung der Personen, des Rechtssitzes, der Firmenbezeichnung, Veräußerung von Anteilen
  • Mitteilung über die ordnungsgemäße Beitragszahlung - DURC
  • Mit der Tätigkeit verbundene Maßnahmen

Nur in den Fällen, in denen das Verfahren noch nicht von der SUAP-Anwendung elektronisch verwaltet wird, darf die Gemeinde weiterhin Meldungen in Papierform annehmen (z.B. Landwirte; Eigenerzeuger).

Für verwaltungstechnische oder rechtliche Auskünfte besteht für Unternehmen die Möglichkeit, sich an den Südtiroler Gemeindenverband zu wenden, telefonisch unter der Nummer: +39 0471 304668 oder über E-Mail an die Adresse: info.suap@gvcc.-net.

Für technische Hilfestellung können sich Unternehmen an die grüne Nummer 800816836 der Südtiroler Informatik AG wenden oder per E-Mail an: servicedesk@provinz.bz.it.

Zuständig


  • Karin Oberhammer
  • Carl Schmidbauer
  • Harald Unterlechner
  • Marco Rossignoli

Kontakt

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Zuletzt aktualisiert: 15.11.2024, 08:53 Uhr

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