Ersatzerklärung einer beeideten Bezeugungsurkunde (Notorietätsurkunde)

Man kann bei der Gemeinde Innichen eine sogenannte Notorietätsurkunde beantragen – das ist eine beeidete...

Veröffentlichungsdatum:

11.10.2022

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Beschreibung

Man kann bei der Gemeinde Innichen eine sogenannte Notorietätsurkunde beantragen – das ist eine beeidete Erklärung über bekannte Tatsachen.

siehe Dienst im Bürgernetz

Gebühren

Falls Beglaubigung vorgesehen:

  • stempelfreie Bescheinigungen: € 0,26
  • Bescheinigungen, welche der Stempelsteuer unterliegen: Stempelmarke zu € 16,00 + € 0,52

Kontakt

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 27.08.2025, 11:44 Uhr

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