Die Adressenänderung innerhalb der Gemeinde muss vom Interessierten mit einer entsprechenden Erklärung im Meldeamt beantragt werden. Betrifft die Adressenänderung mehrere Personen, ist der Antrag von allen volljährigen Personen zu unterzeichnen.
Gleichzeitig leitet das Meldeamt die Adressenänderung der Motorisierung weiter, sofern die Daten in der Erklärung angegeben werden.
Gebühren
keine
Voraussetzungen
gewohnheitsmäßiger Wohnsitz an der neuen Anschrift
Unterlagen
Erkennungsdokument sämtlicher Personen