Meldung lokales Glücksspiel an Finanzministerium

Das Formular dient der gesetzlich vorgeschriebenen Mitteilung über die Durchführung eines lokalen Glücksspiels (z. B. Tombola, Lotterie, Glückstopf) an das Finanzministerium und die Gemeinde.

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Beschreibung

Wer eine Tombola, Lotterie oder einen Glückstopf veranstalten will, muss dies mindestens 30 Tage vorher melden.

Es müssen Angaben zur Organisation, zum Spieltyp, zu den Preisen und zur Verkaufsweise gemacht werden.

Die Veranstaltung darf nur unter bestimmten Bedingungen stattfinden, z. B. keine Geldpreise und begrenzter Verkauf im Gemeindegebiet.

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Zeitraum

Veröffentlichungsdatum

03.01.2024

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Zuletzt aktualisiert: 05.08.2025, 13:09 Uhr

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