Gewährung von Subventionen, Beiträgen, Zuschüssen und Zuerkennung wirtschaftlicher Vergünstigungen jeglicher Art an Personen und an öffentliche und private Körperschaften

Die Gemeinde Innichen hat eine Verordnung zur Vergabe von Beiträgen und wirtschaftlichen Vergünstigungen beschlossen.

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Veröffentlichungsdatum

29.11.2007

Beschreibung

Die Verordnung regelt, wie die Gemeinde Innichen Beiträge, Zuschüsse und andere finanzielle Hilfen an Personen, Vereine und Körperschaften vergibt.

Es werden klare Regeln für Anträge, Fristen, Voraussetzungen und die Verwendung der Mittel festgelegt, um Transparenz und soziale Zielsetzungen zu sichern.

Die Gemeinde kann auch ehrenamtliche Leistungen anerkennen und führt ein öffentlich einsehbares Verzeichnis aller Begünstigten.

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Veröffentlichungsdatum

29.11.2007

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Zuletzt aktualisiert: 01.08.2025, 09:37 Uhr

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