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Das Dokument erklärt die Regeln, Beträge und Ausnahmen zur Ortstaxe in der Gemeinde Innichen ab 2014.
Seit 2014 müssen Gäste in Beherbergungsbetrieben in Innichen eine Ortstaxe pro Nacht und Person zahlen, die der Tourismusförderung dient.
Die Höhe der Abgabe hängt von der Unterkunftskategorie ab und wurde über die Jahre mehrfach angepasst (z. B. 4,00 € für 4- und 5-Sterne-Hotels im Jahr 2026).
Es gibt Ausnahmen, z. B. für Kinder unter 14 Jahren, Personal, das im Betrieb arbeitet, oder Personen mit Wohnproblemen – diese müssen nachgewiesen werden.
Zuletzt aktualisiert: 20.10.2025, 13:41 Uhr