Für Hauptwohnungen gilt ein Steuersatz von 0,4 % mit einem Freibetrag von 812,12 €, zusätzlich gibt es 50 € extra für jedes Kind ab dem dritten und für Personen mit schwerer Behinderung.
Nicht vermietete Wohnungen oder solche ohne registrierten Mietvertrag werden mit 1,56 % besteuert, während Ferienwohnungen, Agriturismo und gemeinnützige Gebäude niedrigere Sätze zwischen 0,1 % und 0,56 % haben.
Auch landwirtschaftlich genutzte Gebäude und Immobilien gemeinnütziger Organisationen erhalten reduzierte Steuersätze von 0,2 %.