Ersatzerklärung - Pflege bei Verwandten

Das Dokument ist eine Ersatzerklärung zur Wohnsitzverlegung in eine Familienwohnung aus Pflegegründen in der Gemeinde Innichen.

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Beschreibung

Eine Person erklärt, dass sie ihren Hauptwohnsitz in die Wohnung eines Familienmitglieds verlegt hat, um dort gepflegt zu werden.

Das Familienmitglied bestätigt, dass es die pflegebedürftige Person aufgenommen hat, und beide erklären, dass die ursprüngliche Wohnung nicht vermietet ist.

Die Erklärung muss bis spätestens 30. Juni des Folgejahres eingereicht werden, um Steuervergünstigungen zu erhalten, und bleibt gültig, solange sich nichts ändert.

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Zeitraum

Veröffentlichungsdatum

03.01.2024

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Zuletzt aktualisiert: 25.07.2025, 12:26 Uhr

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