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Das Dokument ist eine Ersatzerklärung über das Wohnrecht laut Höfegesetz in der Gemeinde Innichen.
Eine Person erklärt, dass sie ein Wohnrecht auf einer bestimmten Wohnung hat, basierend auf dem Höfegesetz (Art. 34 und 34-bis des Landesgesetzes Nr. 17/2001).
Dieses Wohnrecht ergibt sich aus einer Verpflichtung zur Versorgung älterer Familienmitglieder und wird im Grundbuch eingetragen.
Die Erklärung muss bis spätestens 30. Juni des Folgejahres eingereicht werden und bleibt gültig, solange sich nichts ändert.
Zuletzt aktualisiert: 25.07.2025, 12:25 Uhr