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Das Dokument ist eine Ersatzerklärung zur Nutzung einer Dienstwohnung als Hauptwohnsitz in der Gemeinde Innichen.
Eine Person erklärt, dass sie eine Dienstwohnung, die einer Firma gehört, als Hauptwohnsitz nutzt, ohne dafür Miete zu zahlen.
Um den gewöhnlichen Aufenthalt zu beweisen, müssen verschiedene Dokumente wie Strom- und Wasserrechnungen oder eine Arbeitgeberbestätigung beigelegt werden.
Die Erklärung muss bis spätestens 30. Juni des Folgejahres eingereicht werden und bleibt gültig, solange sich nichts ändert.
Zuletzt aktualisiert: 25.07.2025, 12:20 Uhr