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Das Dokument ist eine Ersatzerklärung zur Nutzung einer Wohnung aus Arbeits- oder Studiengründen in der Gemeinde Innichen.
Eine Person erklärt, dass sie oder ein Familienmitglied eine bestimmte Wohnung aus beruflichen oder schulischen Gründen nutzt.
Es müssen Angaben zur Person, zur Wohnung und zum Arbeitgeber oder zur Bildungseinrichtung gemacht werden.
Die Erklärung muss bis spätestens 30. Juni des Folgejahres eingereicht werden, sonst verliert man mögliche Steuervergünstigungen.
Zuletzt aktualisiert: 25.07.2025, 12:19 Uhr