Durchführungsverordnung der Gemeindeaufenthaltsabgabe

Diese Verordnung der Gemeinde Innichen regelt die Einführung und Anwendung der Gemeindeaufenthaltsabgabe (Ortstaxe) ab dem 1. Januar 2025.

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Beschreibung

Gäste, die in Hotels, Ferienwohnungen oder anderen Unterkünften in Innichen übernachten, müssen eine Ortstaxe zahlen – je nach Unterkunft zwischen 3,00 € und 4,00 € pro Nacht.

Die Unterkunftsbetriebe müssen die Steuer einheben, monatlich melden und an die Gemeinde überweisen.

Es gibt Ausnahmen (z. B. für Kinder unter 14 Jahren oder bei Naturkatastrophen), und bei Verstößen drohen Geldstrafen bis zu 600 €.

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Zeitraum

Veröffentlichungsdatum

03.01.2024

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Zuletzt aktualisiert: 20.10.2025, 13:38 Uhr

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