Dekret des Landeshauptmanns vom 18.03.2015, Nr. 2366

Das Dokument regelt die Erklärungspflicht zur Gemeindeimmobiliensteuer (GIS/IMI) in Südtirol und beschreibt, wann und wie Eigentümer ihre Immobilien melden müssen.

Themen

Beschreibung

In Südtirol gibt es eine eigene Steuer auf Immobilien, die GIS heißt. Wer eine Immobilie besitzt oder Änderungen daran vornimmt, muss das der Gemeinde melden.

Die Erklärung muss bis zum 30. Juni des Folgejahres abgegeben werden, außer wenn sich nichts geändert hat oder die Gemeinde die Daten schon kennt.

Es gibt genaue Regeln, wie das Formular auszufüllen ist, und Strafen, wenn man es nicht oder falsch abgibt.

Datei

Kontakt

Dateiformat

application/pdf

Lizenz

Offene Lizenz

Zeitraum

Veröffentlichungsdatum

03.01.2024

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 25.07.2025, 09:00 Uhr

Entdecken

Bekanntmachungen

Ausschreibungen, Bekanntmachungen von Wettbewerben und weitere Informationen für Bürger*innen und Unternehmen....

News

Aktuelle Informationen über Veranstaltungen und das kulturelle Leben in der Gemeinde.