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Antrag auf Zuweisung einer Waldfläche zur Brennholzaufarbeitung.
Der Antragsteller bittet um Zuweisung einer Waldfläche zur Aufarbeitung von maximal 5 m³ Brennholz für den Eigenbedarf.
Der Antragsteller erklärt, in Innichen wohnhaft zu sein, keinen eigenen Wald zu besitzen und das Holz nicht gewinnbringend zu nutzen.
Die Aufarbeitung erfolgt auf eigenes Risiko, und die Gemeinde übernimmt keine Haftung für Schäden oder Unfälle.
Zuletzt aktualisiert: 24.07.2025, 13:04 Uhr