Das Vorhaltungsprotokoll
Das Vorhaltungsprotokoll wird ausgestellt, wenn ein Verstoß gegen die St.V.O. festgestellt wird. Ist der Übertreter/die Übertreterin anwesend wird das Vorhaltungsprotokoll von der Ortspolizei an Ort und Stelle verfasst und ausgehändigt.
Andernfalls bringt die Ortspolizei einen Hinweis auf der Windschutzscheibe des Fahrzeuges an (dies ist meist bei falsch geparkten Fahrzeugen der Fall). Durch den Hinweis wird der Übertreter/die Übertreterin informiert, dass er/sie einen Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung begangen hat. Innerhalb von 5 Tagen kann die Strafe beglichen werden. Wird die Strafe innerhalb dieser Frist nicht bezahlt, so wird dem Fahrzeughalter/der Fahrzeughalterin das Vorhaltungsprotokoll zugestellt.
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