Die Gemeinde Innichen erhebt Gebühren für die Besetzung öffentlicher Flächen und für Werbemaßnahmen, sowohl dauerhaft als auch zeitlich begrenzt.
Die Verordnung beschreibt, wie Konzessionen und Genehmigungen beantragt, vergeben, verlängert oder widerrufen werden und welche Pflichten die Nutzer haben.
Es werden klare Regeln für die Berechnung, Zahlung, Ermäßigungen und Befreiungen der Gebühren sowie für Kontrollen und Sanktionen bei Verstößen festgelegt.