Verordnung über die Vermögensgebühr für Konzessionen, Ermächtigungen oder Werbemaßnahmen und über die Vermögensgebühr für Konzessionen für Besetzungen auf Märkten

Die Gemeinde Innichen regelt mit dieser Verordnung die Gebühren für die Nutzung öffentlicher Flächen und für Werbung im Gemeindegebiet.

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Veröffentlichungsdatum

26.07.2023

Beschreibung

Die Gemeinde Innichen erhebt Gebühren für die Besetzung öffentlicher Flächen und für Werbemaßnahmen, sowohl dauerhaft als auch zeitlich begrenzt.

Die Verordnung beschreibt, wie Konzessionen und Genehmigungen beantragt, vergeben, verlängert oder widerrufen werden und welche Pflichten die Nutzer haben.

Es werden klare Regeln für die Berechnung, Zahlung, Ermäßigungen und Befreiungen der Gebühren sowie für Kontrollen und Sanktionen bei Verstößen festgelegt.

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Veröffentlichungsdatum

26.07.2023

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Zuletzt aktualisiert: 11.08.2025, 15:39 Uhr